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   KG, 03.09.1987 - 16 UF 2665/87   

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https://dejure.org/1987,10675
KG, 03.09.1987 - 16 UF 2665/87 (https://dejure.org/1987,10675)
KG, Entscheidung vom 03.09.1987 - 16 UF 2665/87 (https://dejure.org/1987,10675)
KG, Entscheidung vom 03. September 1987 - 16 UF 2665/87 (https://dejure.org/1987,10675)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 511, 767
    Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Zulässigkeit einer auf Abweisung einer Vollstreckungsabwehrklage gerichteten Berufung bei Zahlung des titulierten Betrages vor Berufungseinlegung; unzulässige Vollstreckungsabwehrklage bei Zahlung des streitigen Betrages im Rahmen eines auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 84
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 52/82

    Vollstreckungsgegenklage gegen Titel auf wiederkehrende Leistungen; Kürzung des

    Auszug aus KG, 03.09.1987 - 16 UF 2665/87
    Diese Zahlung für sich genommen hat die Vollstreckbarkeit der Unterhaltstitel hinsichtlich der in ihnen für die Monate August 1985, September 1986 und Oktober 1986 titulierten Unterhaltsbeträge nicht entfallen lassen (vgl. BGH FamRZ 1984, 470, 471 = EzFamR ZPO § 767 Nr. 2 = BGHF 4, 125).

    Bei Titeln, die auf nur eine einmalige Leistung gerichtet sind, ist die Vollstreckungsgegenklage allerdings nur dann unzulässig, wenn eine Vollstreckung gar nicht mehr drohen kann; dieser Fall tritt erst mit der Herausgabe des Titels an den Schuldner ein (BGH FamRZ 1984, 470, 471 = EzFamR ZPO § 767 Nr. 2 = BGHF 4, 125).

    Dieser Grundsatz gilt jedoch dann nicht, wenn sich die Vollstreckungsgegenklage - wie hier - gegen Titel auf wiederkehrende Unterhaltsleistungen richtet (BGH FamRZ 1984, 470, 471 = Ez- FamR ZPO § 767 Nr. 2 = BGHF 4, 125).

    Mit dem Wegfall der Besorgnis der Vollstreckung aus den Unterhaltstiteln wegen der genannten Unterhaltsbeträge ist das Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckungsgegenklage entfallen, und diese ist damit unzulässig geworden (BGH FamRZ 1984, 470, 471 = EzFamR ZPO § 767 Nr. 2 = BGHF 4, 125).

    Das Rechtsschutzbedürfnis an einer Klage bestimmt sich danach, ob der Kläger ihrer zu der Erreichung seines Prozeßzieles bedarf (BGH FamRZ 1984, 470, 472 = EzFamR ZPO § 767 Nr. 2 = BGHF 4, 125).

    In Fällen der vorliegenden Art setzen sich nach allgemeiner Ansicht die rechtlichen Möglichkeiten der Vollstreckungsgegenklage nach der Beendigung der Zwangsvollstreckung in der materiell-rechtlichen Bereicherungsklage fort (BGH FamRZ 1982, 470, 471 = EzFamR ZPO § 767 Nr. 2 = BGHF 4, 125; 1984, 470, 472 = EzFamR ZPO § 767 Nr. 2 = BGHF 4, 125).

  • BGH, 29.09.1982 - IVb ZB 866/81

    Begründung einer Beschwerde gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus KG, 03.09.1987 - 16 UF 2665/87
    Nach den im Zivilprozeßrecht entwickelten Grundsätzen genügt es für die Zulässigkeit des Rechtsmittels nicht, daß die angefochtene Entscheidung eine Beschwer des Rechtsmittelführers enthält; erforderlich ist zusätzlich, daß mit dem Rechtsmittel die Beseitigung dieser Beschwer erstrebt wird (BGH FamRZ 1982, 1196, 1197 = BGHF 3, 480).
  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 749/77

    Anspruch des Konkursverwalters auf Rückzahlung geleisteter Provisionszahlungen

    Auszug aus KG, 03.09.1987 - 16 UF 2665/87
    Nach Beendigung der Zwangsvollstreckung tritt an die Stelle der Vollstreckungsgegenklage die Klage auf Rückgewähr des Geleisteten (verlängerte Vollstreckungsgegenklage); darin liegt eine von Gesetzes wegen zulässige Klageänderung iSv § 264 Nr. 3 ZPO (BAG NJW 1980, 141, 142; Schneider, aaO § 767 Rdn. 8), die auch in der Berufungsinstanz möglich ist.
  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 7/50

    Zulässigkeit des Rechtsmittels

    Auszug aus KG, 03.09.1987 - 16 UF 2665/87
    Die Beschwer muß in dem Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels vorliegen (BGHZ 1, 29).
  • BGH, 19.06.1984 - IX ZR 89/83

    Rechtskraft einer Entscheidung über eine Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus KG, 03.09.1987 - 16 UF 2665/87
    Das Ziel der Vollstreckungsgegenklage, dem titulierten Anspruch durch Rechtsgestaltung die Vollstreckbarkeit zu nehmen (BGH FamRZ 1984, 878, 879 = BGHF 4, 406) ist allein durch die Zahlung des Klägers nicht erreicht.
  • BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 657/80

    Unterhalt und Versorgungsausgleich für den gleichen Zeitraum

    Auszug aus KG, 03.09.1987 - 16 UF 2665/87
    In Fällen der vorliegenden Art setzen sich nach allgemeiner Ansicht die rechtlichen Möglichkeiten der Vollstreckungsgegenklage nach der Beendigung der Zwangsvollstreckung in der materiell-rechtlichen Bereicherungsklage fort (BGH FamRZ 1982, 470, 471 = EzFamR ZPO § 767 Nr. 2 = BGHF 4, 125; 1984, 470, 472 = EzFamR ZPO § 767 Nr. 2 = BGHF 4, 125).
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